Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für Lieferungen und Leistungen der Firma
Bühler Hydraulik GmbH

Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche - auch für zukünftige - Lieferungen und Leistungen von Bühler Hydraulik GmbH einschl. Zubehör, sowie für Vorschläge, Beratungen und sonstige Nebenleistungen. Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich
anerkannt haben. Für Montage - und Instandsetzungsarbeiten gelten ergänzend separate Servicebedingungen.
Vereinbarungen, insbesondere wenn sie diese Bedingungen ergänzen oder abändern,
werden erst durch schriftliche Bestätigung von Bühler Hydraulik GmbH verbindlich.


I Angebot
Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Skizzen, Zeichnungen, Gewichts- und Maß- und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, sofern Sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Bühler Hydraulik GmbH Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung
von Bühler Hydraulik GmbH Dritten zugänglich gemacht werden. Bühler Hydraulik GmbH ist
verpflichtet, vom Besteller vertraulich bezeichnete Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.


II Preise
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich –sofern im Angebot nicht anders vermerkt - für Lieferungen und Leistungen ab Werk, ohne Verpackung, Versicherung, Transport, Montage
und Inbetriebnahme zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.

 

III Lieferung
1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Im Zweifel gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen. Der Lauf der Frist beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Besteller. Insbesondere Beibringung der vom Besteller zu beschaffenen Unterlagen,
Beistellungen, Genehmigungen, Freigaben und ggf. nach Leistung vereinbarter Anzahlungen.
Die vereinbarten Termine gelten auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Waren ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig geliefert bzw. die Leistung nicht rechtzeitig erbracht werden konnte.
2. Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt oder auf andere durch uns nicht
zu vertretende Störungen, auch solche die Zulieferer betreffen – zurückzuführen, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen. Das gilt auch dann, wenn die Störungen zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.
3. Bei schuldhafter Nichteinhaltung einer verbindlichen Lieferfrist aus anderen als den in Ziffer III.2. genannten Gründen kann der Besteller nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.

4. Weitergehende Rechte des Bestellers aus Verzug, insbesondere auf weitergehenden Schadenersatz, sind in dem in Ziffer VII. bestimmten Umfang ausgeschlossen.

5. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so kann Bühler Hydraulik GmbH
beginnend einen Monat nach Meldung der Versandbereitschaft die durch Lagerung entstandenen Kosten oder 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen.
Nach nutzlosem Verstreichen einer angemessenen Frist behalten wir uns darüber hinaus vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die uns hierbei entstandenen Kosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
6. Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig.


IV Gefahrenübergang / Versendung
1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an einen anderen Ort versandt, steht, wenn vom
Besteller nichts anderes vorgegeben wird, die Versandart in unserem Ermessen. Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung und Kosten des Bestellers abgeschlossen.
3. Ersatzteillieferungen und Rücksendung reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung angemessener Versand- und Verpackungskosten zuzüglich der Vergütung der von uns erbrachten Leistung. Rücksendungen an uns sowie Sendungen für Reparaturarbeiten haben – außerhalb der Sachmängelhaftung – grundsätzlich „frei Haus“ zu erfolgen.
4. Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers. Mit
der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem
Verlassen unseres Lieferwerkes geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Besteller über. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Bestellers, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.


V Gewährleistung
1. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit das
Gesetz gem. §§ 438 Abs. 1 Nr.2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
2. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit der Inbetriebnahme der Sache, in jedem
Fall jedoch spätestens 6 Monate nach Ablieferung der Sache (Gefahrübergang) oder nach Mitteilung der Versandbereitschaft in unserem Werk.
3. Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits im
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, können wir als Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Das beanstandete Erzeugnis ist zur Instandsetzung an uns einzusenden. Die Kosten des billigsten Hin- und Rückversandes von/zur für die ursprüngliche Lieferung der Ware vereinbarten Lieferadresse des Bestellers im Inland gehen zu unseren Lasten, sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist. Die
Mängelbeseitigung erfolgt durch Austausch oder Instandsetzung der mangelhaften Ware
bei uns. Mängelbeseitigung am Aufstellungsort erfolgen nur im Rahmen von besonderen
Vereinbarungen nach unseren gültigen Servicebedingungen.
4. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn das Erzeugnis von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit den Veränderungen steht, sowie wenn Vorschriften für Versand, Verpackung, Einbau, Behandlung, Verwendung oder Wartung nicht befolgt werden. Ebenso wenn fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte vorliegt.
5. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustands oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete Betriebsmittel sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Besteller trotz unseres vorherigen Hinweises die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat. Für beigestellte Teile des Bestellers übernehmen wir keine Garantie.
6. Der Besteller hat uns oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten für die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Er ist zur Eigenvornahme solcher Arbeiten außer in den Fällen des § 637 BGB nur mit unserer Zustimmung berechtigt. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir in einem Rahmen, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, zur Bedeutung des Mangels und/oder zur Möglichkeit, auf eine andere Art Nacherfüllung zu erlangen, stehen muss; darüber hinausgehende Kosten trägt der Besteller.
7. Die Verjährungsfrist wird für die Dauer der für die Nacherfüllung notwendigen Zeit gehemmt.
Sie beginnt nicht erneut.
8. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9. Weitergehende Rechte aufgrund von Mängeln – insbesondere vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Schadensersatz, die nicht an der Ware selbst entstanden sind – sind in dem in Ziffer VII bestimmten Umfang ausgeschlossen.
10. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so sind wir berechtigt, dem Besteller alle Aufwendungen, die uns durch diese entstanden sind, zu berechnen.


VI. Haftung
Soweit nicht anders bestimmt ist, haften wir auf Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadenersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung. Der Schadenersatz
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.


VII  Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

1.Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bühler Hydraulik GmbH, Klumpensee 2, 75177 Pforzheim, E-Mail: info@buehlergruppe.de, Faxnummer: +49 (0) 7231 / 15443-20) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das auf unserer Website in dem Downloadbereich verfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


3. Ausschluss des Widerrufsrechtes: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen: a) zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, b) zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, c) zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, d) zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, e) zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
2. Der Besteller ist zur Verarbeitung oder Verbindung unserer Erzeugnisse mit andern Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung unserer in Abschnitt VII. 1. genannten Ansprüche Miteigentum, das der Besteller uns schon
jetzt überträgt. Der Besteller hat die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände als
vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes, den unser Erzeugnis und der durch die Verbindung entstandene Gegenstand zur Zeit der Verbindung haben.
3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen
Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle
ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Werden uns gehörende Erzeugnisse zusammen mit anderen Waren weiterverkauft, so ist die Kaufpreisforderung in Höhe des Preises unserer Erzeugnisse abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche nach Abschnitt VII.1. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte aus diesem Abschnitt können widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Vertragspflichten uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug kommt. Die Rechte erlöschen auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen länger als nur vorübergehend einstellt. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen.
4. Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum
stehenden Gegenstände oder die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich mitzuteilen.
Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Vorbehaltsoder Sicherungseigentum und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstands aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
5. Bühler Hydraulik GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung der Vertragspflichten des Bestellers die Herausgabe der in unserem Vorbehaltsoder Miteigentum stehenden Waren zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt – unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.


IX Zahlungen
1. Die Zahlung ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sofort ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto und ohne jeden Abzug zu zahlen. Wir können jedoch die Belieferung auch von Zahlung Zug-um-Zug (z.B. durch Nachnahme oder Bank-Lastschriftverfahren) oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
2. Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die älteste Forderung zu verrechnen.
3. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. Dieses Recht wird durch eine Stundung oder durch die Annahme von Schecks nicht ausgeschlossen. Ferner sind wir dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferung nur gegen Vorauszahlung
oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen.


IIX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Betriebsstätte. Die Ungültigkeit einer oder mehrerer dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen berührt die Wirksamkeit. Der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bedingung tritt die maßgebliche gesetzliche Regelung


Stand 07/19
Bühler Hydraulik Pforzheim
Bühler Hydraulik Bruchsal

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